Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Dipl. - Ing. Meinolf Korte

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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

 

Beratender Ingenieur der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

 

Vermessungsassessor

Die Immobilienbewertung für Privat- und Firmenkunden sowie die Bank- und Versicherungswirtschaft ist unsere Stärke. Ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Hotel oder einen Industriebetrieb handelt, wir wissen Rat.

Qualifikation

Korte Sachverstaendiger

Dipl. - Ing. Meinolf Korte

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger​

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden eingeschaltet, wenn eine unabhängige fachliche Information benötigt wird. Die Hauptaufgabe dieser Sachverständigen ist die Erstellung von Gutachten. Sie werden tätig für Gerichte, andere Behörden, alle Zweige der Wirtschaft und natürlich für jede Privatperson.

Vermessungsassessor​

Die Bezeichnung wird von Akademikern geführt, die nach einem Hochschulstudium die große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.

Beratender Ingenieur im Bauwesen​

Der Gesetzgeber hat verschiedene hoheitliche Aufgaben auf die Ingenieurkammer - Bau NRW übertragen. Dazu gehört der Schutz der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur. Die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur garantiert Ihnen darüber hinaus die eigenverantwortliche, unabhängige und nur Ihnen als Bauherrn gegenüber verpflichtete Arbeit des Ingenieurs.

Leistungen

Privatgutachten

Private Eigentümer sind an einer Immobilienbewertung interessiert, wenn

  • an den Kauf oder Verkauf einer Immobilie gedacht wird
  • eine vorhandene Immobilie vererbt werden soll
  • eine Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsfall ansteht
  • Immobilien aus dem Betriebsvermögen entnommen oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden sollen.

Auch können gesetzliche Regelungen eine Immobilienbewertung notwendig machen. Beispielsweise muss bei dem Verkauf einer Immobilie ein qualifiziertes Wertgutachten vorliegen, wenn der Eigentümer minderjährig ist oder unter Betreuung steht.

Verkehrswertgutachten

Die Ableitung des Verkehrswertes beruht in Deutschland auf normierten Verfahren.

Vergleichswertverfahren:

Typische Vergleichswertobjekte sind beispielsweise Eigentumswohnungen. Entscheidend für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens ist, dass die Werte von genügend Vergleichsobjekten bekannt sind, die hinreichend mit dem Bewertungsobjekt übereinstimmen.


Sachwertverfahren:

Typische Sachwertobjekte sind Ein- und Zweifamilienwohnhäuser. Wertbestimmend sind hier die Bausubstanz und das regionale Marktgeschehen.


Ertragswertverfahren
:
Bei Renditeobjekten steht die Ertragserzielung im Vordergrund. Daher wird der Verkehrswert hier über nachhaltig erzielbare Erträge abgeleitet.


Entscheidend bei der Verkehrswertableitung ist jedoch, unabhängig von dem angewendeten Verfahren den marktkonformen Wert zu finden. Dies gewährleistet der Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.

Betriebsvermögen

Im Rahmen von Umstrukturierungsmassnahmen innerhalb eines Unternehmens kann es erforderlich sein, den Verkehrswert bzw. den gemeinen Wert eines Betriebsgrundstückes zu ermitteln. Hierzu bin ich als Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der kompetente Ansprechpartner (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11.09.2013 – II R 61/11).

Mietwertgutachten

Der Streit um die angemessene Miete ist für Mieter und Vermieter immer belastend.
Ein qualifiziertes Mietwertgutachten vermeidet Streitigkeiten. Ein solches Mietwertgutachten kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter beauftragen.

Auf Grund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2015 ist es bei einem Mieterhöhungsbegehren stets zweckmäßig, die Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten feststellen zu lassen.

Sowohl für Mietwertgutachten als auch für die Wohnflächenermittlung bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der richtige Ansprechpartner.

Kaufen und Verkaufen

Um Ihnen die Entscheidung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu erleichtern und Sie vor schwerwiegenden Folgen zu bewahren, können Sie besser einen erfahren und qualifizierten Sachverständigen einschalten. Es muss nicht immer ein vollständiges Gutachten sein, eine Kaufberatung ist oft schon hilfreich.

Erben und Vererben

Auf der Grundlage des steuerlichen Bewertungsgesetzes (BewG) ermittelt das Finanzamt in einem standardisierten Verfahren ohne Ortsbesichtigung den steuerlichen Wert der Immobilie. Objektspezifische Besonderheiten bleiben hierbei unberücksichtigt.

Aktueller Hinweis:
Die steuerliche Ermittlung des gemeinen Wertes eines bebauten oder unbebauten Grundstückes hat nach den Grundsätzen des § 146 Bewertungsgesetz (BewG) zu erfolgen. Behauptet der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert, trägt er die Nachweislast. Er kann diesen Nachweis regelmäßig nur durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken führen. (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11.09.2013 – II R 61/11).

Nießbrauch und Wohnungsrecht

Diese Rechte können im Schenkungsfalle bereits bei dem Verkehrswert berücksichtigt werden und führen oft zu einer Reduzierung der Schenkungssteuer.

Gerichtsgutachten

Im Vertrauen auf den geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall ausschließlich Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.

Zwangsversteigerungsverfahren

Zwangsversteigerungsverfahren erfordern immer ein qualifiziertes Wertgutachten, um den Verkehrswert im Versteigerungsverfahren festzulegen. Die zuständigen Amtsgerichte greifen hierzu auf öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zurück.

Zivilrechtliche Streitigkeiten vor den Amts- und Landgerichten

In zivilrechtlichen Prozessen vor den Amts- und Landgerichten werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von den amtierenden Richtern oft hinzugezogen, um den Prozessbeteiligten ein objektives Urteil zu ermöglichen.

Dies ist möglich, zulässig und sinnvoll, da die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geprägt sind durch Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Im Vertrauen auf den geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden.

Referenzen

Ich bin für die unterschiedlichsten Auftraggeber tätig und führe Immobilienbewertungen fast aller Arten von Immobilien durch. Bei Rückfragen zu den Referenzen gilt hier selbstverständlich der Datenschutz. Die bewerteten Immobilien umfassen Gewerbe- und Sonderobjekte, aber auch Privatimmobilien und Wohnungen.

Gewerbe Immobilien

Gewerbeobjekte

  • Betriebs- und Verwaltungsgebäude
  • Fachmarktcenter
  • Büro- und Geschäftsimmobilien
  • Logistikimmobilien

Wohnwirtschaftliche Objekte

  • Eigentumswohnungen
  • Reihen- und Doppelhäuser
  • Einfamilienhäuser
  • Mehrfamilienwohnhäuser
  • Wohnrecht
  • Nießbrauch
Immobilienbewertung Sonderobjekt

Sonderobjekte

  • Konversionsflächen
  • Klinikgebäude
  • Alten- und Pflegeheime
  • Tankstellen
  • Hotels und Gaststätten
  • Bewertung von kommunalem Vermögen
  • Bewertung von kirchlichem Vermögen
auftraggeber

Auftraggeber

  • Privatpersonen
  • Gewerbe- und Industrieunternehmen
  • amtlich bestellte Betreuer
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte
  • Banken
  • Versicherungen

Kooperationen

Sachverstaendiger Korte

Um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen und den hohen Ansprüchen gerecht zu werden, bestehen verschiedene Vereinbarungen zur Zusammenarbeit:

Kontakt

Sie haben Fragen oder benötigen Auskünfte? Melden Sie sich einfach telefonisch oder senden Sie eine Nachricht per E-Mail. Wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch. 

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